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Berichterstattung in Form von 4 PS. Bei der Genehmigung statistischer Instrumente für die Organisation des russischen Ministeriums für natürliche Ressourcen der föderalen statistischen Überwachung der Erfüllung der Bedingungen für die Nutzung des Untergrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser

Textsuche

aktuell

Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Russische Föderation
BUNDESDIENST FÜR STAATLICHE STATISTIK

BEFEHL


In Übereinstimmung mit Abschnitt 5.5 der Verordnung über den Föderalen Staatlichen Statistikdienst, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. Juni 2008 N 420, und in Übereinstimmung mit dem Föderalen Statistischen Arbeitsplan

Ich bestelle:

1. Genehmigen Sie die vom Ministerium vorgelegten Unterlagen natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation, das beigefügte Jahresformular der föderalen statistischen Beobachtung N 4-LS „Informationen über die Erfüllung der Bedingungen für die Nutzung des Untergrundes bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser“ mit Hinweisen zum Ausfüllen zur Sammlung und Verarbeitung der Daten im Rosnedra-System und Umsetzung ab dem Bericht für 2011.

2. Stellen Sie die Bereitstellung von Daten gemäß dem in Abschnitt 1 dieser Verordnung genannten Formular der statistischen Bundesbeobachtung an den im Formular angegebenen Adressen und Bedingungen her.

Aufsicht
A. E. Surinow

Formular N 4-LS „Informationen über die Erfüllung der Bedingungen für die Nutzung des Baugrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser“

BUNDESSTATISTISCHE AUFSICHT

Der Datenschutz wird vom Informationsempfänger gewährleistet

Ein Verstoß gegen das Verfahren zur Übermittlung statistischer Informationen sowie die Übermittlung falscher statistischer Informationen führt zu einer Haftung gemäß Artikel 13.19 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001 N 195-FZ sowie Artikel 3 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 13. Mai 1992 N 2761-1 „Über die Haftung für Verstöße gegen das Verfahren zur Übermittlung staatlicher statistischer Meldungen“

KANN ELEKTRONISCH BEREITGESTELLT WERDEN

INFORMATIONEN ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES UNTERBODENS BEI DER GEWINNUNG VON TRINKWASSER UND TECHNISCHEM GRUNDWASSER

Bieten:

Bedingungen für die Einreichung

Formular N 4-LS

juristische Personen – Untergrundnutzer aller Eigentumsformen, die über Lizenzen für die geologische Untersuchung, Erkundung und Erschließung von Trink- und technischen Grundwasservorkommen verfügen, getrennt für jedes Untergrundgrundstück:

Orden von Rosstat:
Mit Genehmigung des Formulars vom 07.07.2011 N 308

Über Änderungen (falls vorhanden)

Territorialbehörde Rosnedra in

Subjekt der Russischen Föderation

Berichtszeitraum

Gebietskörperschaft von Rosnedra in

Gegenstand der Russischen Föderation:

Rosnedra

Name der meldenden Entität

Postanschrift

berichtende Organisation unter OKPO

Abschnitt 1. Informationen zur Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds für die Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser

Lizenz

Thema des Russischen

Registrationsdatum

Verfallsdatum

Verbände

in der Lizenz festgelegte Untergrundnutzung

Lizenzen

Gültigkeit der Lizenz

Abschnitt 2. Informationen zu genehmigten Entwurfs- und Berichtsdokumenten im Zusammenhang mit der Untergrundnutzung

Titel des Dokuments

Vorbereitungsdatum

Informationen zur tatsächlichen Erstellung des Dokuments

Dokumentsatz in der Lizenz

Datum der staatlichen Prüfung bzw. Anerkennung

Körper der staatlichen Expertise

N-Proto-
Cola

Bericht über die Berechnung (Neubewertung) der Rücklagen

Projekt der geologischen Untersuchung (Erkundung) eines Untergrundgrundstücks, einer Lagerstätte, eines Lagerstättenabschnitts

VP-Lizenz

BP-Lizenz

VE-Lizenz

Projekt von Sanitärschutzzonen

Wasserentnahmeprojekt (technisches Projekt zur Erschließung einer Lagerstätte, eines Lagerstättenabschnitts)

Programm zur Überwachung des Untergrundzustands

Abschnitt 3. Informationen über Grundwasserleiter im Lizenzgebiet

OKEI-Code: Meter - 006

Name des Grundwasserleiters

Informationen zum Grundwasserleiter

Horizont

Dachtiefe, m

Tiefe des statischen Niveaus oder Überdrucks, m

Dynamische Pegeltiefe oder Überdruck, m

Dritte

Abschnitt 4. Informationen über Brunnen

OKEI-Code: Stück - 796, Meter - 006

Name

Menge, Stck

Tiefe, m

nach Zeile

nach Zeile

nach Zeile

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

Betriebsbereit

Reservieren

Beobachtungs

liquidiert

Erkundung

Abschnitt 5. Angaben zum Volumen der Grundwasserentnahme

OKEI-Code: Tausend Kubikmeter - 599

Typ und Ziel

Produktionsniveau

Verwendung

Messungen

in Lizenz eingestellt

tatsächliche Produktion

Grundwasser

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Trinkgrundwasser)

Grundwasser für die technische Wasserversorgung von Industrieanlagen (technisches Grundwasser)

Abschnitt 6. Informationen zur Qualität von Trink- und technischem Grundwasser

OKEI-Codes: Milligramm – 161, Becquerel – 323

Name

Durchschnittlicher Jahresinhalt

kontrolliert

Messungen

Wasser trinken

Technisches Wasser

chemische Komponenten

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

Mineralisierung

Steifigkeit

Mangan

Abschnitt 7. Informationen zu Dokumenten, die die Qualität von Trinkwassergrundwasser regeln

Titel des Dokuments

Datum der Ausstellung

Dokumentnummer

Ausstellende Behörde

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

in Zeile 08

in Zeile 09

in Zeile 10

Sanitär
Epidemiologen
Schlussfolgerung zur Übereinstimmung der Wasserqualität und der Sanitärschutzzonen mit der staatlichen Sanitärversorgung
Epidemiologen
sche Normen und Regeln

Beamter, der für die Bereitstellung statistischer Informationen verantwortlich ist (eine Person, die befugt ist, statistische Informationen im Namen einer juristischen Person bereitzustellen)

(Berufsbezeichnung)

(Unterschrift)

(Kontakt Telefonnummer)

(Datum des Dokuments)

Anweisungen zum Ausfüllen des Bundesformulars für statistische Beobachtungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Informationen in Form der föderalen statistischen Beobachtung N 4-LS (im Folgenden Informationen genannt) werden von juristischen Personen bereitgestellt – Bodennutzern aller Eigentumsformen, die über Lizenzen für die geologische Untersuchung, Erkundung und Erschließung von Lagerstätten (oder Bodengrundstücken, die über eine solche verfügen) verfügen nicht über Reserven verfügen, die die staatliche Prüfung in der vorgeschriebenen Weise bestanden haben) Trinkwasser und technisches Grundwasser, jährlich während der gesamten Gültigkeitsdauer der Lizenz für jedes Untergrundgrundstück.

Informationen werden für jedes in der Lizenz und im Lizenzvertrag angegebene Baugrundstück bereitgestellt.

Juristische Personen erbringen an ihrem Standort die festgelegte Form der bundesstatistischen Erhebung. Für den Fall, dass eine juristische Person an ihrem Standort keine Tätigkeit ausübt, wird das Formular am Ort der tatsächlichen Ausübung ihrer Tätigkeit bereitgestellt.

Der Leiter der juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

1.2. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden juristischen Person gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die juristische Adresse des Untergrundnutzers mit Postleitzahl an; Stimmt die tatsächliche Adresse nicht mit der gesetzlichen überein, wird auch die tatsächliche Adresse angegeben.

1.3. Der Untergrundnutzer trägt den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) im Codeteil des Formulars auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes ein, die von den Gebietskörperschaften von Rosstat an Organisationen gesendet (ausgestellt) wird .

1.4. Datumsangaben werden in der folgenden Reihenfolge angegeben: Jahr, Monat, Tag, getrennt durch Punkte (z. B. 12.06.2010).

1.5. Fehlen Angaben (Parameter) zu den in diesem Formular vorgesehenen Indikatoren, werden in der Lizenz, Lizenzvereinbarung sowie im Projektdokument in den entsprechenden Spalten Striche gesetzt. Wenn der Lizenzinhaber im Berichtsjahr keine Arbeiten durchgeführt hat, füllt er nur den ersten Abschnitt des Formulars aus und setzt im Rest Striche.

2. Abschnitt 1. Informationen zur Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser

2.1. Die Indikatoren in Abschnitt 1 werden gemäß der Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds für die Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser angegeben.

3. Abschnitt 2. Informationen zu genehmigten Entwurfs- und Berichtsdokumenten im Zusammenhang mit der Untergrundnutzung

3.1. Spalte 3, Zeile 01 enthält Angaben zur Berechnung (Neubewertung) der Trink- und technischen Grundwasserreserven, die der Untergrundnutzer während der Laufzeit der Genehmigung bzw. innerhalb der in der Genehmigung genannten Frist durchführen muss. In den Zeilen 02-07 wird das in der Lizenz angegebene Datum eingetragen, unabhängig davon, ob es in das Berichtsjahr fällt oder nicht. Ist der Termin der Staatsprüfung bzw. Anerkennung eines oder mehrerer Dokumente nicht festgelegt, so wird für diese Dokumente in den entsprechenden Zeilen 02-07 „nicht festgestellt“ vermerkt

3.2. In den Spalten 4-6 geben die Zeilen 01-07 Auskunft über das tatsächliche Datum der Staatsprüfung bzw. Genehmigung des Dokuments, sofern das Dokument zum Zeitpunkt der Informationserstellung für das entsprechende Jahr genehmigt wurde. Wenn zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationen die staatliche Prüfung des Dokuments nicht durchgeführt wurde oder das Dokument nicht genehmigt wurde, wird in den entsprechenden Zeilen 01-07 ein Bindestrich gesetzt.

3.3. Informationen zum Projekt von Sanitärschutzzonen werden für Untergrundgrundstücke bereitgestellt, für die in den Genehmigungen die Gewinnung von Grundwasser für die Trink- und Haushaltswasserversorgung vorgesehen ist.

4. Abschnitt 3. Informationen über Grundwasserleiter im Lizenzgebiet

4.1. Die Zeilen 08-10 informieren über alle Grundwasserleiter, für die gemäß der Genehmigung eine geologische Erkundung oder eine Grundwasserentnahme zulässig ist.

4.2. Spalte 1 enthält den Namen und Index jedes Grundwasserleiters, der zur geologischen Untersuchung und (oder) Grundwasserentnahme vorgelegt wird, gemäß seinem in der Lizenz angegebenen Namen und Index.

4.3. In den Spalten 3-8 werden die Indikatoren in Metern (m) über der Erdoberfläche mit einer Nachkommastelle angegeben. Bei Überdruck werden die Werte der Indikatoren in Meter Wassersäule umgerechnet und der Zahl ein Pluszeichen vorangestellt.

Wenn am Standort des Untergrunds die geologische Untersuchung und Grundwassergewinnung nur durch einen Brunnen durchgeführt wird, werden in den Spalten 3, 5 und 7 die Indikatoren für die Dachtiefe, die statischen und dynamischen Niveaus und in den Spalten 4 Striche eingetragen , 6 und 8.

Wenn der Grundwasserleiter durch mehrere Brunnen erschlossen ist, geben die Spalten 3, 5 und 7 die minimalen Tiefenwerte und die Spalten 4, 6 und 8 die maximalen Tiefenwerte an.

4.4. Befindet sich im Untergrundbereich ein Grundwasserleiter, wird nur Zeile 08 gemäß Abschnitt 4.1-4.3 dieser Anleitung ausgefüllt und in den Zeilen 09 und 10 werden Striche gesetzt. Wenn auf dem Untergrundgrundstück zwei Grundwasserleiter vorhanden sind, werden die Zeilen 08 und 09 auf die gleiche Weise ausgefüllt und in Zeile 10 werden Striche eingefügt.
________________
Notiz. In den Abschnitten 4–6 werden die relevanten Informationen über die Namen der Brunnen, die Art und die beabsichtigte Verwendung des Grundwassers sowie die kontrollierten chemischen Bestandteile nur für die Grundwasserleiter angegeben, die in Abschnitt 3 Absatz 4.4 aufgeführt sind. Für Grundwasserleiter, die nicht in Abschnitt aufgeführt sind 3, in den entsprechenden Spalten sind mit Strichen markiert.

5. Abschnitt 4. Informationen über Brunnen

5.1. In den Spalten 3-11 werden die Informationen für jeden Grundwasserleiter und jede Bezeichnung der in Spalte 1 angegebenen Brunnen separat angegeben. Wenn sich im Untergrundbereich ein Grundwasserleiter befindet (in Abschnitt 3 ist nur Zeile 08 ausgefüllt), dann alle Informationen in Abschnitt 4 wird nur in den Spalten 3 und 6 (in Zeile 08) angezeigt und in den Spalten 4, 5, 7-11 werden Bindestriche eingefügt. Wenn auf dem Untergrundgrundstück zwei Grundwasserleiter vorhanden sind (Zeilen 08-09 sind in Abschnitt 3 ausgefüllt), werden alle Informationen in Abschnitt 4 separat angegeben: Für den ersten Grundwasserleiter werden die Spalten 3, 6, 7 ausgefüllt, für den zweiten - In den Spalten 4, 8 und 9 sowie in den Spalten 5, 10 und 11 sind Bindestriche eingetragen.

5.2. In den Spalten 3-11 und den Zeilen 11-15 werden die tatsächlichen Informationen angezeigt, die im Berichtsjahr zum Untergrundgrundstück verfügbar waren. In den Spalten und Zeilen, für die keine Informationen vorliegen, sind Striche eingefügt.

5.3. Wenn sich im Untergrunddiagramm mehrere Brunnen mit demselben Namen auf demselben Grundwasserleiter befinden, geben die Spalten 6, 8 und 10 die Mindesttiefe des Brunnens und die Spalten 7, 9 und 11 die maximale Tiefe in Metern ab der Oberfläche des Brunnens an Erde. Wenn im Untergrunddiagramm nur ein gleichnamiger Brunnen für denselben Grundwasserleiter vorhanden ist, wird dessen Tiefe in den Spalten 6, 8 und 10 angegeben und in den Spalten 7, 9 und 11 werden Striche gesetzt.

5.4. Die Indikatoren in den Spalten 6-11 werden mit einer Nachkommastelle angegeben.

6. Abschnitt 5. Angaben zur Menge der Grundwasserentnahme

6.1. Informationen zu den Mengen der Grundwasserentnahme werden für jeden Grundwasserleiter getrennt nach Art und Zweck ihrer Nutzung angegeben und in Abschnitt 4 in Zeile 11 in den Spalten 6-11 vervollständigt.

6.2. Die Spalten 4–6 berücksichtigen die in der Lizenz festgelegte Grundwasserproduktionsmenge, die Spalten 7–9 berücksichtigen die tatsächliche Grundwasserproduktionsmenge für das Berichtsjahr. In Zeile 16 werden die Mengen der Grundwasserentnahme für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Trinkgrundwasser) getrennt für den ersten (Spalten 4 und 7), zweiten (Spalten 5 und 8) und dritten (Spalten 9 und 11) Grundwasserleiter sowie für Zeile 17 erfasst Ähnliche Daten zum Volumen der Grundwasserentnahme zur technologischen Wasserversorgung von Industrieanlagen (technisches Grundwasser).

6.3. Bei der Entnahme von Grundwasser in Untergrundgrundstücken nur zur Trink- und Brauchwasserversorgung erfolgt die Angabe in Zeile 16 und in Zeile 17 werden Bindestriche gesetzt. Erfolgt die Grundwasserentnahme in einem Untergrundgrundstück nur für technisches Grundwasser zur technologischen Wasserversorgung von Industrieanlagen, wird nur Zeile 17 ausgefüllt und in Zeile 16 werden Striche gesetzt.

6.4. Bei der gemeinsamen Entnahme von Grundwasser aus dem ersten und zweiten Grundwasserleiter werden die Produktionsmengen für jeden von ihnen ins Verhältnis zur Größe der Grundwasserreserven dieser Grundwasserleiter (erster und zweiter) gesetzt. Wurden im Berichtsjahr die Grundwasserreserven für Grundwasserleiter nicht bewertet und haben die staatliche Prüfung nicht in der vorgeschriebenen Weise bestanden, so wird für jeden Grundwasserleiter die Produktionsmenge auf 50 % des Wertes der Gemeinschaftsproduktion festgesetzt. Ebenso werden Daten berücksichtigt, wenn Grundwasser aus dem zweiten und dritten Grundwasserleiter gemeinsam entnommen wird.

6.5. Indikatoren für die Grundwasserentnahmemenge werden für das Berichtsjahr in Kubikmetern mit einer Genauigkeit von ganzen Zahlen angegeben, wenn ihr Wert mehr als tausend Kubikmeter beträgt, oder mit einer Nachkommastelle, wenn dieser Wert weniger als tausend Kubikmeter beträgt.

7. Abschnitt 6. Informationen zur Qualität des Trink- und technischen Grundwassers

7.1. Kontrollierte Indikatoren der Qualität von Trink- und Industriegrundwasser werden für jeden Grundwasserleiter separat berücksichtigt. Wenn auf dem Untergrundgrundstück ein oder zwei Grundwasserleiter vorhanden sind, werden die Spalten 4 bzw. 4 und 5 ausgefüllt und in den Spalten 5 und 6 bzw. 6 werden Striche gesetzt.

7.2. Bei der Probenahme und Analyse von Wasserproben, die für chemisch-analytische Untersuchungen der Trinkwasserqualität aus dem ersten und zweiten bzw. zweiten und dritten Grundwasserleiter entnommen werden, werden die Ergebnisse der Analysen im ersten Fall in Spalte 5, im zweiten Fall in Spalte erfasst 6.

Ebenso werden Informationen über die kontrollierten Indikatoren der Qualität des technischen Grundwassers erfasst. Informationen zum ersten und zweiten Grundwasserleiter werden in Spalte 8, zum zweiten und dritten Grundwasserleiter in Spalte 9 erfasst.

In beiden Fällen erfolgt für Trink- und technisches Grundwasser im Formular des Abschnitts 6 ein Eintrag: „Anmerkung: Es werden Daten für den ersten und zweiten Grundwasserleiter angegeben“ oder „Daten werden für den zweiten und dritten Grundwasserleiter angegeben“.

7.3. Für jede kontrollierte chemische Komponente wird ihr durchschnittlicher Jahresgehalt angegeben, ausgedrückt in mg/dm (Milligramm pro Kubikdezimeter). Maßeinheiten: Härte – mol/mg-eq (Mol pro Milligramm-Äquivalent); radiologische Indikatoren (Gesamt-Alpha- und Beta-Radioaktivität) - Bq / dm (Becquerel pro Kubikdezimeter).

Indikatorwerte werden mit zwei signifikanten Nachkommastellen angegeben, zum Beispiel 1,12; 1,012; 1.0012 usw.

7.4. Wenn die Anzahl der kontrollierten Komponenten weniger als 7 beträgt (Zeilen 18–24), werden in den Zeilen, für die keine Informationen vorliegen, Striche gesetzt, auch für die im Formular vorgesehenen kontrollierten Komponenten (Zeilen 18–21).

8. Abschnitt 7. Informationen zu Dokumenten zur Regelung der Qualität von Trinkwassergrundwasser

8.1. In Zeile 25 geben die Spalten 3-11 Auskunft über das Ausstellungsdatum, die Dokumentnummer und die Behörde, die das Dokument zur Qualitätskonformität ausgestellt hat Wasser trinken und Zonen des Hygieneschutzes gemäß staatlichen sanitären und epidemiologischen Normen und Regeln.

Elektronischer Text des Dokuments
erstellt von CJSC „Kodeks“ und verifiziert gemäß.

Erläuterungen zum Ausfüllen des 4-LS-Formulars in elektronischer Form
1. Allgemeine Bestimmungen
Informationen im Formular 4-LS werden von juristischen Personen bereitgestellt – Untergrundnutzern aller Eigentumsformen, die über Lizenzen für die geologische Untersuchung, Erkundung und Erschließung von Lagerstätten verfügen (oder Untergrundgrundstücke ohne Reserven, die die staatliche Prüfung in der vorgeschriebenen Weise bestanden haben). Art und Weise) von Trink- und technischem Grundwasser, jährlich während der Laufzeit der Lizenz.

Es werden Informationen im Formular Nr. 4-LS bereitgestellt für jeden Untergrundbereich in der Lizenz und Lizenzvereinbarung festgelegt.

Jedes Formular 4-LS enthält Informationen zu nur einer Lizenz für die Lizenztypen VP, VR und VE und nur für einen Abschnitt der Lizenz. Wenn in der Lizenz mehr als ein Standort angegeben ist, wird für jeden Standort ein separates 4-LS-Formular ausgefüllt.

Juristische Personen stellen das angegebene Formular an ihrem Standort oder am Ort der tatsächlichen Ausübung ihrer Tätigkeit bereit.

Der Leiter der juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

Wenn der Lizenzinhaber im Berichtsjahr keine Arbeiten durchgeführt hat, aber zuvor Informationen für das/die Vorjahr(e) übermittelt hat, füllt er nur den ersten Abschnitt des Formulars aus.
Notiz. Das Ausfüllen der Informationen erfolgt für jeden Standort, der aus der vorgeschlagenen Liste des Lizenzregisters ausgewählt wurde. Wenn in der Liste keine Lizenz vorhanden ist, werden die grundlegenden Informationen über die Lizenz, die der Untergrundnutzer besitzt, in das Formular Nr. 4 eingetragen. LS.

Wenn Informationen für das Vorjahr (2011) vorliegen, wird das Formular Nr. 4-LS ausgefüllt, indem diese Informationen entsprechend den Daten des Berichtsjahres bearbeitet und ergänzt werden. Vor dem Ausfüllen des Formulars wird ein Baugrundstück im Rahmen einer Lizenz ausgewählt, für das eine Berichterstattung gemäß Formular Nr. 4-LS erstellt wird.

Abschnitt 1. Informationen zur Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser
Die Indikatoren in Abschnitt 1 werden gemäß den Angaben in den Registern der Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds für die Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser angegeben und können nicht geändert werden. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Lizenzregister und den Angaben des Untergrundnutzers in der statistischen Berichterstattung für 2011 muss sich der Untergrundnutzer an die zuständige Gebietskörperschaft Rosnedr für die konstituierende Einheit der Russischen Föderation oder an die Berater wenden Füllen Sie das 4-LS-Formular aus, dessen Telefonnummern und E-Mail-Adresse auf den Websites der Gebietskörperschaften veröffentlicht sind.
Abschnitt 2. Informationen zu genehmigten Entwurfs- und Berichtsdokumenten im Zusammenhang mit der Untergrundnutzung

Bietet Informationen (Name, in der Lizenz angegebenes Erstellungsdatum, tatsächliches Datum des staatlichen Gutachtens oder der Genehmigung, Genehmigungsbehörde) zu den Dokumenten, die der Untergrundnutzer während der Gültigkeitsdauer der Lizenz oder innerhalb des in der Lizenz angegebenen Zeitraums erstellen und genehmigen muss. Für jeden Dokumenttyp werden Daten eingegeben (der Typ wird aus dem Verzeichnis ausgewählt, indem Sie auf die entsprechende Schaltfläche rechts neben dem auszufüllenden Feld klicken):


  • Bericht über die Berechnung (Neubewertung) der Rücklagen,

  • Projekt der geologischen Untersuchung (Erkundung) eines Untergrundgrundstücks, einer Lagerstätte, eines Lagerstättenstandorts (Lizenzen wie VP, VR, VE),

  • Projekt von Sanitärschutzzonen

  • Wasserentnahmeprojekt (technisches Projekt zur Erschließung einer Lagerstätte, eines Lagerstättenabschnitts),

  • Programm zur Überwachung des Untergrundzustands
Das in der Lizenz angegebene Datum wird unabhängig davon angebracht, ob es in das Berichtsjahr fällt oder nicht. Wenn in der Lizenz anstelle des Datums nur das Jahr oder Jahr und Quartal der Genehmigung von Dokumenten angegeben ist, dann der letzte Tag und Monat des Jahres (2012 - 31.12.2012) oder Quartal und Jahr (3. Quartal 2012 - 09/ 30/2012) werden in das Formular eingetragen.

Angaben zum tatsächlichen Datum der Staatsprüfung bzw. Genehmigung des Dokuments werden erfasst, wenn das Dokument zum Zeitpunkt der Informationserstellung für das entsprechende Jahr genehmigt wurde.

Informationen zur Gestaltung von Sanitärschutzzonen werden für Untergrundgrundstücke bereitgestellt, für die in den Genehmigungen die Entnahme von Grundwasser ausschließlich für die Trink- und Brauchwasserversorgung vorgesehen ist.

Für einen Titel eines Dokuments werden nur ein staatliches Gutachten (oder eine Genehmigung) und eine Protokollnummer angegeben.
Abschnitt 3. Informationen über Grundwasserleiter im Lizenzgebiet
Es werden Informationen zu den Grundwasserleitern im Untergrundbereich bereitgestellt, für die gemäß der Genehmigung eine geologische Erkundung durchgeführt oder die Gewinnung von Grundwasser gestattet ist.

Die Spalte „Name“ enthält den Namen und den Index jedes Grundwasserleiters, der für geologische Untersuchungen und (oder) die Gewinnung von Grundwasser vorgesehen ist, gemäß dem in der Lizenz angegebenen Namen und Index. Im 4-LS-Formular werden nicht mehr als drei Grundwasserleiter angezeigt.

Die Zahlen werden in Metern (m) über dem Boden mit einer Dezimalstelle angegeben. Bei zu hohem Druck werden die Werte der Indikatoren in Meter Wassersäule umgerechnet und ein Schild vor der Figur angebracht Minus.

Wenn am Standort des Untergrunds die geologische Untersuchung und Grundwasserentnahme nur durch einen Brunnen durchgeführt wird, werden Indikatoren für Dachtiefen, statische und dynamische Niveaus nur in den Spalten „von“ eingegeben.

Wenn der Grundwasserleiter durch mehrere Brunnen erschlossen ist, geben die Spalten „von“ die minimalen Tiefenwerte und die Spalten „bis“ die maximalen Tiefenwerte an.
Notiz. Darüber hinaus werden in den Abschnitten 4 bis 7 die relevanten Informationen zur Anzahl der Brunnen nach Typ, zum Produktionsvolumen, zur Art und zum Zweck der Grundwassernutzung, zu kontrollierten chemischen Bestandteilen und zu Dokumenten zur Regelung der Qualität des Trinkwassers eingegeben nacheinander für jeden ihrer Grundwasserleiter, spiegelt sich in Abschnitt 3 wider, d. h. Sie müssen mit dem Cursor den ersten der gefüllten Grundwasserleiter auswählen, die Daten dafür in den Abschnitten 4-7 eingeben, dann den nächsten Horizont auswählen, die Daten in den Abschnitten 4-7 eingeben usw.
Abschnitt 4. Informationen über Brunnen
Angegeben werden die aktuell verfügbaren Informationen zur Untergrundfläche im Berichtsjahr.

Befinden sich auf dem gleichen Grundwasserleiter mehrere gleichnamige Brunnen, geben die Spalten „von“ die Mindesttiefe dieser Brunnen und die Spalten „bis“ die maximale Tiefe in Metern ab der Erdoberfläche an. Existiert im Untergrundbereich nur ein gleichnamiger Brunnen für denselben Grundwasserleiter, so wird dessen Tiefe in den Spalten „von“ angegeben.
Abschnitt 5. Angaben zum Volumen der Grundwasserentnahme
Informationen zu den Grundwasserentnahmemengen werden für jeden Grundwasserleiter getrennt nach Art und Zweck ihrer Nutzung angegeben und in Abschnitt 3 vervollständigt.

Angegeben ist der in der Lizenz festgelegte Wert der zulässigen Grundwasserentnahme sowie der tatsächliche Wert der Grundwasserentnahme für das Berichtsjahr.

Die Mengen der Grundwasserentnahme werden getrennt nach Nutzungsart angegeben: für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Trinkgrundwasser) und für die technische Wasserversorgung von Industrieanlagen (technisches Grundwasser).

Die Grundwasserproduktionsmengen werden für das Berichtsjahr in Tausend Kubikmetern pro Jahr angegeben. Wenn in der Lizenz Angaben zu Produktionsmengen in Tausend Kubikmetern pro Tag enthalten sind, werden diese in die entsprechende Spalte eingetragen.

Bei der gemeinsamen Entnahme von Grundwasser aus dem ersten und zweiten Grundwasserleiter werden die Produktionsmengen für jeden von ihnen ins Verhältnis zur Größe der Grundwasserreserven dieser Grundwasserleiter (erster und zweiter) gesetzt. Wurden im Berichtsjahr die Grundwasserreserven für Grundwasserleiter nicht bewertet und haben die staatliche Prüfung nicht in der vorgeschriebenen Weise bestanden, so wird für jeden Grundwasserleiter die Produktionsmenge auf 50 % des Wertes der Gemeinschaftsproduktion festgesetzt. Ebenso werden Daten berücksichtigt, wenn Grundwasser aus dem zweiten und dritten Grundwasserleiter gemeinsam entnommen wird.
Abschnitt 6. Informationen zur Qualität von Trink- und technischem Grundwasser
Es werden Informationen zu den Analysen des Berichtsjahres zu kontrollierten Indikatoren der Grundwasserqualität eingegeben. Mineralisierung, Härte, Eisen, Mangan müssen ausgefüllt werden, dann werden Informationen zu den wichtigsten chemischen Komponenten eingegeben, deren Wert die maximal zulässige Konzentration (MAC) überschreitet. Im Formular können nicht mehr als 7 chemische Komponenten wiedergegeben werden.

Die Informationen werden für die Grundwasserarten (Trinkwasser und technisches Grundwasser) nacheinander für jeden Grundwasserleiter eingegeben.

Die Namen der kontrollierten chemischen Komponenten und Maßeinheiten werden aus dem Verzeichnis ausgewählt, indem Sie auf die Schaltfläche rechts neben dem Feld zum Ausfüllen klicken.

Für jede ausgewählte kontrollierte chemische Komponente wird deren durchschnittlicher Jahresgehalt für alle im Berichtsjahr betriebenen Brunnen angegeben, für die chemisch-analytische Untersuchungen zur Grundwasserqualität durchgeführt wurden. Anschließend wird für jede chemische Komponente eine Maßeinheit aus dem Nachschlagewerk ausgewählt (mg/dm3 (Milligramm pro Kubikdezimeter). Maßeinheiten: Härte – Mol/mg-Äq (Mol pro Milligramm-Äquivalent); radiologische Indikatoren (insgesamt). Alpha- und Beta-Radioaktivität) - Bq/dm3 (Becquerel pro Kubikdezimeter).

Bei der gemeinsamen Grundwasserentnahme aus mehreren Grundwasserleitern (z. B. dem ersten und zweiten) werden die Ergebnisse der Analyse in jeden Grundwasserleiter (z. B. in den ersten und zweiten) eingegeben (wiederholt, kopiert).
Abschnitt 7. Informationen zu Dokumenten, die die Qualität von Trinkwassergrundwasser regeln
Über das Ausstellungsdatum, die Nummer des Dokuments und die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, werden Informationen über die Übereinstimmung der Qualität des Trinkwassers und der Sanitärschutzzonen mit den staatlichen sanitären und epidemiologischen Normen und Vorschriften bereitgestellt.

Liegen für jede Abschlussart mehrere Dokumente vor, werden diese separat erfasst.

Liegen für den entsprechenden Grundwasserleiter mehrere Dokumente vor, werden die Dokumente mit dem aktuellsten (aktuellsten) Datum eingetragen.

Gemäß Abschnitt 5.5 der Verordnung über den Föderalen Staatlichen Statistikdienst, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 2. Juni 2008 N 420, und in Übereinstimmung mit dem Föderalen Statistischen Arbeitsplan befehle ich:

1. Genehmigen Sie das beigefügte jährliche Formular der föderalen statistischen Beobachtung „Informationen über die Erfüllung der Bedingungen für die Nutzung des Untergrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser“, vorgelegt vom Ministerium für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation, mit seinem Fertigstellung der Erfassung und Verarbeitung von Daten im Rosnedra-System und Umsetzung ab Bericht für 2011.

2. Stellen Sie die Bereitstellung von Daten gemäß der in dieser Verordnung festgelegten Form der statistischen Bundesbeobachtung an den in festgelegten Adressen und Bedingungen her.

Dieses Formular stammt aus dem Bericht 2011.

Cm. diese Form im MS-Excel-Editor

BUNDESSTATISTISCHE AUFSICHT
Der Datenschutz wird vom Informationsempfänger gewährleistet
Ein Verstoß gegen das Verfahren zur Übermittlung statistischer Informationen sowie die Übermittlung falscher statistischer Informationen führt zu einer Haftung gemäß Artikel 13.19 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation vom 30. Dezember 2001 N 195-FZ sowie Artikel 3 des Gesetzes der Russischen Föderation vom 13. Mai 1992 N 2761-1 „Über die Haftung für Verstöße gegen das Verfahren zur Übermittlung staatlicher statistischer Meldungen“
KANN ELEKTRONISCH BEREITGESTELLT WERDEN
INFORMATIONEN ÜBER DIE ERFÜLLUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES UNTERBODENS WÄHREND DER PRODUKTION
TRINKWASSER UND TECHNISCHES GRUNDWASSER
für 20_____
Bieten: Bedingungen für die Einreichung Formular N 4-LS
juristische Personen – Untergrundnutzer aller Eigentumsformen, die über Lizenzen für die geologische Untersuchung, Erkundung und Erschließung von Trinkwasser- und technischen Grundwasservorkommen verfügen, getrennt für jedes Untergrundgrundstück: – die Gebietskörperschaft Rosnedra in einem Teilgebiet der Russischen Föderation 20. Januar nach dem Berichtszeitraum Rosstat:
Informationen zur Formulargenehmigung
vom 07.07.2011 N 308
Über Änderungen (falls vorhanden)
Gebietskörperschaft von Rosnedra im Subjekt der Russischen Föderation: - Rosnedra 6. Februar nach dem Berichtszeitraum von ____________ N ____
von ____________ N ____
Jährlich
Name des meldenden Unternehmens ___________________________________________________________________________
Postanschrift ______________________________________________________________________________________________
Formularcode nach OKUD Code
berichtende Organisation unter OKPO
1 2 3 4
0609053

Abschnitt 1. Informationen zur Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds für die Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser

Abschnitt 2. Informationen zu genehmigten Entwurfs- und Berichtsdokumenten im Zusammenhang mit der Untergrundnutzung

Titel des Dokuments N
Linien
In der Lizenz angegebenes Datum der Dokumentenerstellung Informationen zur tatsächlichen Erstellung des Dokuments
Datum der staatlichen Prüfung bzw. Anerkennung Körper der staatlichen Expertise Protokoll N
1 2 3 4 5 6
Bericht über die Berechnung (Neubewertung) der Rücklagen 01
Projekt der geologischen Untersuchung (Erkundung) eines Untergrundgrundstücks, einer Lagerstätte, eines Lagerstättenabschnitts
VP-Lizenz 02
BP-Lizenz 03
VE-Lizenz 04
Projekt von Sanitärschutzzonen 05
Wasserentnahmeprojekt (technisches Projekt zur Erschließung einer Lagerstätte, eines Lagerstättenabschnitts) 06
Programm zur Überwachung des Untergrundzustands 07

Abschnitt 3. Informationen über Grundwasserleiter im Lizenzgebiet

OKEI-Code: Meter - 006
Name des Grundwasserleiters N Zeilen Informationen zum Grundwasserleiter
Dachtiefe, m Tiefe des statischen Niveaus oder Überdrucks, m Dynamische Pegeltiefe oder Überdruck, m
aus Vor aus Vor aus Vor
1 2 3 4 5 6 7 8
Erste 08
Zweite 09
Dritte 10

Abschnitt 4. Informationen über Brunnen

OKEI-Code: Stück - 796, Meter - 006
Nun, Name N
Linien
Menge, Stck. Tiefe, m
in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10 in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10
aus Vor aus Vor aus Vor
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Betriebsbereit 11
Reservieren 12
Beobachtungs 13
liquidiert 14
Erkundung 15

Abschnitt 5. Angaben zum Volumen der Grundwasserentnahme

OKEI-Code: Tausend Kubikmeter - 599
Art und Verwendungszweck des Grundwassers N
Linien
Maßeinheit Produktionsniveau
in Lizenz eingestellt tatsächliche Produktion
in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10 in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Grundwasser für die Trink- und Brauchwasserversorgung (Trinkgrundwasser) 16 *
Grundwasser für die technische Wasserversorgung von Industrieanlagen (technisches Grundwasser) 17 *

Abschnitt 6. Informationen zur Qualität von Trink- und technischem Grundwasser

OKEI-Codes: Milligramm – 161, Becquerel – 323
Name der kontrollierten chemischen Komponenten N
Linien
Maßeinheit Durchschnittlicher Jahresinhalt
Wasser trinken Technisches Wasser
in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10 in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Mineralisierung 18
Steifigkeit 19
Eisen 20
Mangan 21
22
23
24

Abschnitt 7. Informationen zu Dokumenten, die die Qualität von Trinkwassergrundwasser regeln

Titel des Dokuments N
Linien
Datum der Ausstellung Dokumentnummer Ausstellende Behörde
in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10 in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10 in Zeile 08 in Zeile 09 in Zeile 10
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Sanitäre und epidemiologische Schlussfolgerung zur Übereinstimmung der Wasserqualität und der Sanitärschutzzonen mit den staatlichen sanitären und epidemiologischen Normen und Regeln 25

Anweisungen zum Ausfüllen des Bundesformulars für statistische Beobachtungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Informationen in Form der statistischen Bundesbeobachtung (im Folgenden: Informationen) werden von juristischen Personen bereitgestellt – Bodennutzern aller Eigentumsformen, die über Lizenzen für die geologische Untersuchung, Erkundung und Erschließung von Lagerstätten (oder Bodengrundstücken, die keine Reserven haben, die bestanden haben) verfügen die staatliche Prüfung in der vorgeschriebenen Weise) Trinkwasser- und technisches Grundwasser, jährlich für die gesamte Laufzeit der Genehmigung für jedes Untergrundgebiet.

Informationen werden für jedes in der Lizenz und im Lizenzvertrag angegebene Baugrundstück bereitgestellt.

Juristische Personen erbringen an ihrem Standort die festgelegte Form der bundesstatistischen Erhebung. Für den Fall, dass eine juristische Person an ihrem Standort keine Tätigkeit ausübt, wird das Formular am Ort der tatsächlichen Ausübung ihrer Tätigkeit bereitgestellt.

Der Leiter der juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

1.2. In den Formularen wird der vollständige Name der meldenden juristischen Person gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

„Postanschrift“ gibt den Namen des Subjekts der Russischen Föderation, die juristische Adresse des Untergrundnutzers mit Postleitzahl an; Stimmt die tatsächliche Adresse nicht mit der gesetzlichen überein, wird auch die tatsächliche Adresse angegeben.

1.3. Der Untergrundnutzer trägt in den Formularen den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der von den Gebietskörperschaften von Rosstat an Organisationen gesendeten (ausgestellten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes ein.

1.4. Datumsangaben werden in der folgenden Reihenfolge angegeben: Jahr, Monat, Tag, getrennt durch Punkte (z. B. 12.06.2010).

1.5. Fehlen Angaben (Parameter) zu den in diesem Formular vorgesehenen Indikatoren, werden in der Lizenz, Lizenzvereinbarung sowie im Projektdokument in den entsprechenden Spalten Striche gesetzt. Wenn der Lizenzinhaber im Berichtsjahr keine Arbeiten durchgeführt hat, füllt er nur den ersten Abschnitt des Formulars aus und setzt im Rest Striche.

2. Abschnitt 1. Informationen zur Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser

2.1 Indikatoren in werden gemäß der Lizenz für das Recht zur Nutzung des Untergrunds für die Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser angegeben.

3. Abschnitt 2. Informationen zu genehmigten Entwurfs- und Berichtsdokumenten im Zusammenhang mit der Untergrundnutzung

3.1. Spalte 3 bis enthält Angaben zur Berechnung (Neubewertung) der Trink- und technischen Grundwasserreserven, die der Untergrundnutzer während der Laufzeit der Genehmigung bzw. innerhalb der in der Genehmigung festgelegten Frist durchführen muss. Für die Gültigkeitsdauer gilt das in der Lizenz festgelegte Datum, unabhängig davon, ob es in das Berichtsjahr fällt oder nicht. Ist der Termin der Staatsprüfung oder Genehmigung eines oder mehrerer Dokumente nicht festgelegt, so wird für diese Dokumente in den entsprechenden Zeilen 02-07 „nicht festgelegt“ vermerkt.

3.2. Die Spalten 4-6 geben Auskunft über das tatsächliche Datum der Staatsprüfung bzw. Genehmigung des Dokuments, sofern das Dokument zum Zeitpunkt der Informationserstellung für das entsprechende Jahr genehmigt wurde. Wenn zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationen die staatliche Prüfung des Dokuments nicht durchgeführt wurde oder das Dokument nicht genehmigt wurde, wird in den entsprechenden Zeilen 01-07 ein Bindestrich gesetzt.

3.3. Informationen zum Projekt von Sanitärschutzzonen werden für Untergrundgrundstücke bereitgestellt, für die in den Genehmigungen die Gewinnung von Grundwasser für die Trink- und Haushaltswasserversorgung vorgesehen ist.

4. Abschnitt. 3. Informationen über Grundwasserleiter im Lizenzgebiet

4.1. Es werden Informationen zu allen Grundwasserleitern bereitgestellt, für die gemäß der Genehmigung eine geologische Erkundung oder die Gewinnung von Grundwasser zulässig ist.

4.2. B gibt den Namen und Index jedes Grundwasserleiters an, der zur geologischen Untersuchung und (oder) Grundwasserentnahme vorgelegt wird, entsprechend dem in der Lizenz angegebenen Namen und Index.

4.3. Die Indikatoren werden in Metern (m) über dem Boden mit einer Dezimalstelle angegeben. Bei Überdruck werden die Werte der Indikatoren in Meter Wassersäule umgerechnet und der Zahl ein Pluszeichen vorangestellt.

Wenn am Standort des Untergrunds die geologische Untersuchung und Grundwassergewinnung nur durch einen Brunnen durchgeführt wird, werden in den Spalten 3, 5 und 7 die Indikatoren für die Dachtiefe, die statischen und dynamischen Niveaus und in den Spalten 4 Striche eingetragen , 6 und 8.

Wenn der Grundwasserleiter durch mehrere Brunnen erschlossen ist, geben die Spalten 3, 5 und 7 die minimalen Tiefenwerte und die Spalten 4, 6 und 8 die maximalen Tiefenwerte an.

4.4. Wenn im Untergrundbereich ein Grundwasserleiter vorhanden ist, wird dieser nur gemäß dieser Anleitung verfüllt und Striche auf und angebracht. Wenn auf dem Untergrundgrundstück zwei Grundwasserleiter vorhanden sind, werden die Zeilen 08 und 09 auf die gleiche Weise ausgefüllt und in Zeile 10 werden Striche eingefügt.

Notiz. Die entsprechenden Angaben zur Bezeichnung der Brunnen, zur Art und zum Verwendungszweck des Grundwassers sowie zu kontrollierten chemischen Bestandteilen werden nur für die in aufgeführten Grundwasserleiter gemacht. Für nicht berücksichtigte Grundwasserleiter sind in den entsprechenden Spalten Striche eingefügt.

5. Abschnitt 4. Informationen über Brunnen

5.1. Die Informationen werden für jeden Grundwasserleiter und jede Bezeichnung der in Spalte 1 angegebenen Brunnen separat angegeben. Wenn im Untergrundbereich ein Grundwasserleiter vorhanden ist (nur in Abschnitt 3 ausgefüllt), werden alle Informationen in Abschnitt 4 nur in den Spalten 3 und 6 angegeben (in Zeile 08) und Bindestriche werden in die Spalten 4, 5, 7 - 11 eingefügt. Wenn auf dem Untergrundgrundstück zwei Grundwasserleiter vorhanden sind (Zeilen 08-09 sind in Abschnitt 3 ausgefüllt), werden alle Informationen in separat angegeben: Für den ersten Grundwasserleiter werden die Spalten 3, 6, 7 ausgefüllt, für den zweiten die Spalten 4 , 8 und 9 sowie in den Spalten 5, 10 und 11 sind gestrichelt.

5.2. Im PO sind die tatsächlichen Informationen zur Untergrundfläche im Berichtsjahr angegeben, in den Spalten und Zeilen, zu denen keine Informationen vorliegen, sind Striche eingefügt.

5.3. Befinden sich auf demselben Grundwasserleiter im Untergrundbereich mehrere gleichnamige Brunnen, wird die Mindesttiefe des Brunnens und in den Spalten 7, 9 und 11 die maximale Tiefe in Metern ab Erdoberfläche angegeben. Wenn im Untergrunddiagramm nur ein gleichnamiger Brunnen für denselben Grundwasserleiter vorhanden ist, wird dessen Tiefe in den Spalten 6, 8 und 10 angegeben und in den Spalten 7, 9 und 11 werden Striche gesetzt.

5.4. Indikatoren werden mit einer Dezimalstelle angegeben.

6. Abschnitt 5. Angaben zur Menge der Grundwasserentnahme

6.1. Angaben zu den Grundwasserentnahmemengen werden für jeden Grundwasserleiter getrennt nach Art und Zweck ihrer Nutzung angegeben und in Abschnitt 4 bis in den Spalten 6-11 vervollständigt.

6.2. B berücksichtigt die in der Lizenz festgelegte Menge an Grundwasserproduktion, in den Spalten 7-9 die tatsächliche Menge an Grundwasserproduktion für das Berichtsjahr. Die Mengen der Grundwasserentnahme für die Trink- und Hauswasserversorgung (Trinkgrundwasser) werden getrennt für den ersten (Spalten 4 und 7), zweiten (Spalten 5 und 8) und dritten (Spalten 9 und 11) Grundwasserleiter sowie für ähnliche Daten erfasst die Volumina der Grundwasserentnahme zur technologischen Wasserversorgung von Industrieanlagen (technisches Grundwasser).

6.3. Bei der Entnahme von Grundwasser in Untergrundgrundstücken nur zur Trink- und Brauchwasserversorgung erfolgt die Angabe entsprechend und in Zeile 17 werden Striche gesetzt. Erfolgt die Grundwasserentnahme in einem Untergrundgrundstück nur für technisches Grundwasser zur technologischen Wasserversorgung von Industrieanlagen, dann werden in Zeile 16 nur ausgefüllt und Striche gesetzt.

6.4. Bei der gemeinsamen Entnahme von Grundwasser aus dem ersten und zweiten Grundwasserleiter werden die Produktionsmengen für jeden von ihnen ins Verhältnis zur Größe der Grundwasserreserven dieser Grundwasserleiter (erster und zweiter) gesetzt. Wurden im Berichtsjahr die Grundwasserreserven für Grundwasserleiter nicht bewertet und haben die staatliche Prüfung nicht in der vorgeschriebenen Weise bestanden, so wird für jeden Grundwasserleiter die Produktionsmenge auf 50 % des Wertes der Gemeinschaftsproduktion festgesetzt. Ebenso werden Daten berücksichtigt, wenn Grundwasser aus dem zweiten und dritten Grundwasserleiter gemeinsam entnommen wird.

6.5. Indikatoren für die Grundwasserentnahmemenge werden für das Berichtsjahr in Kubikmetern mit einer Genauigkeit von ganzen Zahlen angegeben, wenn ihr Wert mehr als tausend Kubikmeter beträgt, oder mit einer Nachkommastelle, wenn dieser Wert weniger als tausend Kubikmeter beträgt.

7. Abschnitt 6. Informationen zur Qualität des Trink- und technischen Grundwassers

7.1. Kontrollierte Indikatoren der Qualität von Trink- und Industriegrundwasser werden für jeden Grundwasserleiter separat berücksichtigt. Wenn auf dem Untergrundgrundstück ein oder zwei Grundwasserleiter vorhanden sind, werden 4 oder und entsprechend ausgefüllt und in den Spalten 5 und 6 bzw. 6 werden Bindestriche eingefügt.

7.2. Bei der Probenahme und Analyse von Wasserproben, die für chemisch-analytische Untersuchungen der Trinkwasserqualität aus dem ersten und zweiten bzw. zweiten und dritten Grundwasserleiter entnommen werden, werden die Ergebnisse der Analysen im ersten Fall durch , im zweiten Fall durch Spalte 6 erfasst.

Ebenso werden Informationen über die kontrollierten Indikatoren der Qualität des technischen Grundwassers erfasst. Informationen zum ersten und zweiten Grundwasserleiter werden in Spalte 8, zum zweiten und dritten Grundwasserleiter in Spalte 9 erfasst.

In beiden Fällen erfolgt für Trink- und Industriegrundwasser ein Eintrag unter der Form: „Hinweis. Die Daten gelten für den ersten und zweiten Grundwasserleiter“ oder „Die Daten werden für den zweiten und dritten Grundwasserleiter angegeben.“

7.3. Für jede kontrollierte chemische Komponente wird ihr durchschnittlicher Jahresgehalt angegeben, ausgedrückt in * (Milligramm pro Kubikdezimeter). Maßeinheiten: Härte – mol/mg-eq (Mol pro Milligramm-Äquivalent); radiologische Indikatoren (Gesamt-Alpha- und Beta-Radioaktivität) - * (Becquerel pro Kubikdezimeter).

Indikatorwerte werden mit zwei signifikanten Nachkommastellen angegeben, zum Beispiel 1,12; 1,012; 1.0012 usw.

7.4. Wenn die Anzahl der kontrollierten Komponenten weniger als 7 () beträgt, werden in Zeilen, für die keine Informationen vorliegen, Bindestriche gesetzt, auch für die im Formular vorgesehenen kontrollierten Komponenten (Zeilen 18-21).

8. Abschnitt 7. Informationen zu Dokumenten zur Regelung der Qualität von Trinkwassergrundwasser

8.1. Die Spalten 3-11 geben Auskunft über das Ausstellungsdatum, die Nummer des Dokuments und die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, über die Übereinstimmung der Qualität des Trinkwassers und der Sanitärschutzzonen mit den staatlichen sanitären und epidemiologischen Normen und Vorschriften.

Verordnung des Föderalen Landesstatistikdienstes vom 7. Juli 2011 N 308 „Über die Genehmigung statistischer Instrumente für die Organisation des Ministeriums für natürliche Ressourcen Russlands der föderalen statistischen Überwachung der Erfüllung der Bedingungen für die Nutzung des Untergrunds bei der Gewinnung von.“ Trink- und technisches Grundwasser“

Das durch diese Verordnung genehmigte Formular N 4-LS wird ab dem Bericht für 2011 in Kraft gesetzt.

Dokumentenübersicht

Das Jahresformular der Statistischen Bundesbeobachtung N 4-LS „Angaben über die Erfüllung der Bedingungen für die Nutzung des Baugrunds bei der Gewinnung von Trink- und technischem Grundwasser“ wurde genehmigt. Es tritt mit dem Bericht 2011 in Kraft.

Juristische Personen – Bodennutzer, die über eine Lizenz zur geologischen Untersuchung, Erkundung und Erschließung von Lagerstätten dieser Gewässer verfügen, füllen das Formular für jedes Untergrundgrundstück separat aus und reichen es bei der Gebietskörperschaft Rosnedra in der entsprechenden Region ein. Sie übermittelt die Daten an die Agentur. Die Fristen sind der 20. Januar bzw. der 6. Februar nach dem Berichtszeitraum.

In das Formular werden Informationen über die Lizenz, Brunnen, Wasserqualität, Produktionsmengen, Grundwasserleiter im lizenzierten Gebiet, Dokumente zur Regelung der Trinkwasserqualität sowie genehmigte Entwurfs- und Berichtsmaterialien im Zusammenhang mit der Nutzung des Untergrunds eingegeben.



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